Allgemeine Geschäftsbedingungen (SaaS-Vertrag) für TagChecker
Version v1.0 — gültig ab 14.04.2026
1. Allgemeines
1.1 SaaS Vertrag. Dieser Vertrag wird abgeschlossen mit der SEEL OG, Möwenstraße 6, 5201 Seekirchen am Wallersee, Österreich (im Folgenden kurz „SEEL“ genannt) und regelt die Zurverfügungstellung der Software „TagChecker“ in SaaS-Form sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch SEEL. Dieser Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 1 UGB. Eine Nutzung durch Verbraucher (§ 1 KSchG) ist ausgeschlossen.
1.2 TagChecker. SEEL stellt dem Auftraggeber die Software TagChecker bereit. TagChecker ist eine KI-gestützte Plattform zur automatisierten Compliance-Prüfung von Verpackungsdesigns, Etiketten und Markenrichtlinien nach EU-Vorgaben (u. a. Health Claims, Zusatzstoffe, Novel Food).
1.3 SaaS – Software as a Service. Die Software TagChecker wird in Form eines „Software as a Service“-Modells betrieben. SEEL stellt dabei dem Auftraggeber die serverseitige Software und Infrastruktur zur Verfügung. Für die clientseitige Infrastruktur (z. B. Browser, Internetverbindung) ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
2. Geltung
2.1 Vertragsgrundlagen. SEEL schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der jeweils gültigen Fassung dieses SaaS-Vertrages sowie etwaiger Preislisten und Leistungsbeschreibungen (z. B. auf der TagChecker-Website).
2.2 Auftragsverarbeitung. Die unter der TagChecker-Website in der jeweils aktuellsten Version verfügbare Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (AVV) kommt nur dann zur Anwendung, wenn datenschutzrechtlich eine Auftragsverarbeitung vorliegt.
2.3 Zukünftige Änderungen. Änderungen dieses Vertrages werden dem Auftraggeber schriftlich (oder per E-Mail) bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen widerspricht.
2.4 Vertragsbestandteile des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln werden ausdrücklich widersprochen und nur wirksam, wenn SEEL diese schriftlich akzeptiert.
3. Vertragsabschluss
3.1 Angebot und Annahme. Die Präsentation von TagChecker auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Auftraggebers und die anschließende Bestätigung durch SEEL (z. B. durch Freischaltung des Accounts oder E-Mail-Verifikation) zustande. Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die Bestätigung des Auftraggebers, als Unternehmer zu handeln. SEEL behält sich vor, bei begründetem Zweifel einen Nachweis (z. B. UID, Gewerbeschein) nachzufordern.
3.2 Informationspflichten. Die in § 9 Abs 1 Z 1-4 ECG normierten Informationspflichten von SEEL werden gegenüber Unternehmern abbedungen.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten
4.1 Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Sitz von SEEL in Seekirchen am Wallersee.
4.2 Leistungsumfang. TagChecker ermöglicht den Upload von Designs (z. B. als PDF) und analysiert diese durch KI-gestützte Prozesse auf definierte Compliance-Regeln innerhalb der Europäischen Union. Der Auftraggeber kann Produkte in Workspaces organisieren, Versionen verwalten und Team-Mitglieder einladen.
4.3 Keine Rechtsberatung. SEEL stellt mit TagChecker ein technisches Assistenzsystem zur Verfügung. Die generierten Prüfberichte (Findings), Querverweise und Scores dienen ausschließlich der internen Evaluierung. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft oder anwaltliche Rechtsberatung dar. Die finale rechtliche Freigabe eines Designs obliegt allein dem Auftraggeber.
4.4 Beta-Phase. Während der Open Beta stehen einzelne Funktionen ggf. nur eingeschränkt zur Verfügung. Eine Verfügbarkeitsgarantie besteht in dieser Phase nicht. Der Auftraggeber akzeptiert, dass Ergebnisse der KI-Analyse in der Beta-Phase eine erhöhte Fehlertoleranz aufweisen können.
4.5 Mitwirkungspflichten. Der Auftraggeber hat Sorge zu tragen, dass die hochgeladenen Dateien (PDFs, Brand-Guidelines) den technischen Anforderungen entsprechen und frei von Schadsoftware sind. Er hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
4.6 Rechte an den Leistungen. Alle Rechte an der Software TagChecker verbleiben bei SEEL. Der Auftraggeber erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, TagChecker für die Dauer des Vertrages für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
4.7 Referenz. SEEL ist bei Verträgen mit Unternehmern berechtigt, den Auftraggeber als Referenz (inkl. Logo) auf der Website oder in Werbematerialien zu nennen, vorbehaltlich eines jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs.
5. Credit-System und Entgelt
5.1 Credit-System. Die Nutzung von TagChecker wird primär über ein Credit-System abgewickelt. Ein (1) Credit berechtigt zu einer (1) Design-Prüfung, unabhängig von der Anzahl der ausgewählten EU-Zielländer.
5.2 Erwerb und Bonus-Credits. Credits können kostenpflichtig erworben werden. SEEL kann dem Auftraggeber zudem kostenlose Credits für bestimmte Handlungen (z.B. Registrierung, Einreichen von Feedback, Empfehlungen) gutschreiben.
5.3 Rückerstattung. Schlägt eine automatisierte KI-Prüfung serverseitig fehl, wird der eingesetzte Credit dem Account automatisch rückerstattet.
5.4 Preise und Zahlung. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. Umsatzsteuer. Zahlungen für Credits oder etwaige Abonnements sind im Voraus via der angebotenen Online-Zahlungsmethoden fällig.
5.5 Aufrechnungsverbot. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von SEEL aufzurechnen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder von SEEL schriftlich anerkannt.
5.6 Open Beta. Im Rahmen der Open Beta werden Credits zunächst ausschließlich unentgeltlich vergeben (Signup-Bonus, Rewards, Self-Service). SEEL behält sich vor, kostenpflichtige Credits zu einem späteren Zeitpunkt einzuführen; gesonderte Bedingungen werden vorab bekannt gegeben.
6. Kommunikation und Support
6.1 Support. Supportanfragen sind über die in TagChecker zur Verfügung gestellten Funktionen oder per E-Mail an den Support von SEEL zu richten.
6.2 Servicezeiten. Die Bearbeitung von Anfragen erfolgt an österreichischen Werktagen (Mo-Fr).
7. Weiterentwicklung, Updates und Wartung
7.1 Laufende Entwicklung. TagChecker (Regelwerke, Compliance-Datenbanken, Benutzeroberfläche) wird laufend weiterentwickelt. SEEL aktualisiert regelmäßig die rechtlichen Grundlagen und Analysemethoden.
7.2 Wartung. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. In dringenden Fällen (z. B. Sicherheitslücken) kann eine Wartung auch ohne Vorankündigung erfolgen.
8. Verfügbarkeit (Uptime)
8.1 Gewährleistung. SEEL strebt eine höchstmögliche Verfügbarkeit der Software an. Ausfälle, die durch geplante Wartungen oder durch von SEEL nicht vertretbare Umstände (höhere Gewalt, Ausfälle von Cloud- oder KI-Providern) entstehen, gelten als zulässige Unterbrechungen.
9. Verantwortung des Auftraggebers
9.1 Eigene Inhalte. Der Auftraggeber ist für sämtliche Dateien, PDFs und Markenrichtlinien, die er in TagChecker hochlädt, allein verantwortlich. Er versichert, dass er über die entsprechenden Urheber- und Nutzungsrechte verfügt und keine Rechte Dritter verletzt.
9.2 Haftung für Generiertes. Der Auftraggeber nutzt die von TagChecker erstellten Prüfberichte, Findings und PDF-Exporte in eigener Verantwortung. SEEL haftet nicht für Schäden, Produktrückrufe oder rechtliche Konsequenzen (z. B. Abmahnungen), die aus der Nutzung der TagChecker-Ergebnisse resultieren.
9.3 Team-Management. Der Auftraggeber ist für die Verwaltung seiner Teammitglieder im Produkt-Workspace (Einladungen, Zuweisungen) und die Geheimhaltung der Zugangsdaten selbst verantwortlich.
9.4 KI-Hinweis. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass TagChecker Large-Language-Modelle (Google Vertex AI / Gemini) zur Analyse einsetzt. Die Ergebnisse sind probabilistisch und können Fehler enthalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor produktiver Verwendung durch fachlich qualifizierte Personen prüfen zu lassen.
10. Haftung und Gewährleistung
10.1 Haftungsbeschränkung. Schadenersatzansprüche gegen SEEL sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Dies gilt insbesondere für fehlerhafte KI-Analysen, übersehene Compliance-Verstöße auf den hochgeladenen Etiketten oder falsch interpretierte Rechtsgrundlagen.
10.2 Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist für Mängel der Software beträgt sechs Monate. SEEL hat das Recht auf Verbesserung (z. B. durch Bugfixes).
10.3 Services Dritter. TagChecker nutzt zur Analyse Dienste und Schnittstellen von Drittanbietern (z.B. LLMs). Jegliche verschuldensunabhängige Haftung von SEEL für Ausfälle oder Fehler dieser Dritt-Komponenten ist ausgeschlossen.
11. Beendigung des Vertragsverhältnisses
11.1 Kündigung. Verträge können von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. Unverbrauchte gekaufte Credits verfallen nach den jeweils beim Kauf angegebenen Fristen oder bei Löschung des Accounts.
11.2 Wichtiger Grund. SEEL ist berechtigt, den Zugang zu TagChecker bei schwerwiegenden Verstößen (z. B. Missbrauch der Plattform, illegale Inhalte, Weitergabe von Accounts) sofort und fristlos zu sperren.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Anzuwendendes Recht. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
12.2 Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird das sachlich zuständige österreichische Gericht in Salzburg (bzw. Seekirchen am Wallersee) vereinbart.
12.3 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Unternehmensinformationen (SEEL OG)
USt.-ID: ATU74856729 | Firmenbuchnummer: FN 497958t
Möwenstraße 6, 5201 Seekirchen am Wallersee, Österreich